Infothek
Bei Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen nach § 35c Abs. 1 Satz 1 EStG ist kein Rück- oder Vortrag in andere Veranlagungszeiträume möglich
Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen durch § 35c EStG nur über einen gesetzlich festgelegten, starren Zeitraum von drei Veranlagungszeiträumen und hinsichtlich der jeweiligen Höhe nicht ins Wahlrecht des Steuerpflichtigen gestellten Verteilung möglich.
mehrBerechnung der Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
Wenn ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert wird, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen..
mehrZur ersten Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern
Allein aufgrund im Vorhinein aufgestellter monatlicher Dienstpläne mit Schwerpunkt auf einer Rettungswache liegt darin keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern.
mehrVorher-Nachher-Bilder - Werbung für Unterspritzung mit Hyaluronsäure unzulässig
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet aus Gründen des Verbraucherschutzes die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern außerhalb der entsprechenden Fachkreise für medizinisch nicht notwendige operative plastisch-chirurgische Eingriffe. Es soll kein Anreiz für derartige mit gesundheitlichen Risiken verbundene Eingriffe durch vergleichende Darstellung des Aussehens vor und nach dem Eingriff geschaffen werden.
mehrVermieter hat ohne Kündigungsgrund kein Sonderkündigungsrecht nach 30 Jahren bei dauerhaftem Ausschluss des Kündigungsrechts
Wenn die Mietvertragsparteien einen dauerhaften Kündigungsausschluss vereinbart haben, kommt eine Sonderkündigung nach 30 Jahren nicht in Betracht, wenn kein berechtigtes Interesse für die Kündigung vorliegt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
© Albrecht Schmadtke | 2020